Für Bauherrschaft und Verwaltung

Baumfällung und Artenschutz

Eine Baumfällung braucht mehr als eine Genehmigung. Wer Bäume mit Höhlen, Spalten oder Rindentaschen fällt, ohne diese vorher zu prüfen, riskiert Verstöße gegen das Artenschutzrecht.

In Hamburg schützt die Hamburgische Baumschutzverordnung Bäume ab einem Stammumfang von 80 cm. Die Fällgenehmigung des Bezirksamts ist aber nur ein Teil des Vorgangs. Zusätzlich ist artenschutzrechtlich zu prüfen, ob im Baum Fledermäuse oder Höhlenbrüter vorkommen.

Welche Bäume müssen kontrolliert werden?

Nicht jeder Baum muss kontrolliert werden. Relevant sind Bäume mit:

  • Stammhöhlen oder Astlöchern
  • Toten oder absterbenden Partien mit losgelöster Rinde
  • Spalten, Rissen oder Zwieselbildungen
  • Erkennbaren Nutzungsspuren (Kot, Nagespuren, abstehende Rinde)

Auch augenscheinlich unauffällige Bäume können Quartiere beherbergen. Im Zweifelsfall lohnt eine kurze Einschätzung vor Ort.

Fällzeiten nach § 39 BNatSchG

Das Bundesnaturschutzgesetz legt fest, dass Bäume außerhalb des Waldes im Regelfall nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28./29. Februar gefällt werden dürfen. Von März bis September gilt ein Fällverbot zum Schutz brütender Vögel und aktiver Tierquartiere.

Ausnahmen sind möglich, erfordern aber eine artenschutzrechtliche Prüfung und in der Regel die Bestätigung durch eine Fachperson, dass keine Verbotstatbestände verletzt werden.

Ablauf der Kontrolle
  • Begehung und Sichtprüfung — Der Baum wird auf äußerlich erkennbare Strukturen untersucht. Höhlen und Spalten werden mit einem flexiblen Endoskop ausgeleuchtet und auf Besatz geprüft.
  • Ausflugskontrolle bei Bedarf — Wenn der Endoskopbefund nicht eindeutig ist oder ein Quartierverdacht besteht, folgt eine Ausflugskontrolle in der Abenddämmerung mit Detektor und Zählung.
  • Dokumentation und Freigabe — Ergebnis und Bewertung werden schriftlich dokumentiert. Bei fehlendem Besatz erfolgt die Freigabe zur Fällung. Bei Nachweis von Quartieren wird das weitere Vorgehen mit der Naturschutzbehörde abgestimmt.
Zeitplanung

Die Kontrolle sollte möglichst frühzeitig vor dem geplanten Fälltermin stattfinden. Bei Ausflugszählungen sind die witterungsabhängigen Abendstunden entscheidend; ein Puffer von einigen Tagen ist sinnvoll. Für Fällungen außerhalb des Winterhalbjahres ist eine vorherige Kontrolle in jedem Fall empfehlenswert.

Baum mit Höhle, Fällung geplant? Eine Kontrolle klärt in wenigen Tagen, was zu tun ist.