Für Bauherrschaft und Verwaltung
Fledermäuse am Gebäude
Fledermäuse nutzen Gebäude als Quartier. Das ist häufiger als man denkt. Zum Problem wird es erst dann, wenn Umbau, Sanierung oder Abriss anstehen.
Alle heimischen Fledermausarten sind nach Anhang IV der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) streng geschützt und unterliegen den Zugriffsverboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG. Ihre Quartiere dürfen weder beschädigt noch zerstört werden.
Wo leben Fledermäuse am Gebäude?
Fledermäuse sind anpassungsfähig und nutzen eine Vielzahl von Strukturen:
- Dachböden als Wochenstubenquartier für Kolonien, besonders bei älteren Gebäuden mit nicht ausgebauten Dächern
- Fassadenspalten, zum Beispiel hinter Verkleidungen, Fensterbänken oder in Dehnungsfugen
- Rollladenkästen, vor allem bei älteren Kästen mit Schlupflöchern
- Zwischenräume unter Dachziegeln oder hinter Ortgangbrettern
- Kellergewölbe als Winterquartier, besonders bei Altbauten
Die häufigsten Gebäudefledermausarten in Norddeutschland sind Zwergfledermaus und Mückenfledermaus. Breitflügelfledermaus und Braunes Langohr kommen ebenfalls vor, insbesondere in älteren Gebäuden und am Stadtrand.
Woran erkenne ich, ob Fledermäuse im Gebäude sind?
Fledermäuse verraten sich durch typische Hinweise:
- Kotansammlungen unter Einfluglöchern, oft schwarze, längliche Kotballen
- Fettflecken an Ein- und Ausfluglöchern (Haarfett der Tiere)
- Quietschen oder Zirpen im Dachbereich, vor allem in den Abendstunden im Frühsommer
- Sichtbare Tiere beim Ausflug in der Abenddämmerung
Was bedeutet das für mein Vorhaben?
Wer ein Gebäude mit Fledermausquartieren saniert oder abreißt, braucht eine fachliche Einschätzung und in der Regel eine Ausnahme- oder Befreiungsgenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde. Als Voraussetzung dafür sind geeignete Ersatzquartiere nachzuweisen.
Das klingt komplizierter als es ist: In vielen Fällen lassen sich Eingriff und Quartiererhalt kombinieren. Wichtig ist, frühzeitig zu klären, was zu tun ist.
Vorgehen bei Fund oder Verdacht
- Nicht eigenmächtig handeln — Gefundene Tiere nicht anfassen, Einfluglöcher nicht verschließen und Bauarbeiten nicht ohne Prüfung beginnen.
- Fachliche Kontrolle beauftragen — Eine Gebäudekontrolle mit Endoskop und Ausflugszählung klärt, ob und welche Arten vorkommen und wie groß die Kolonie ist.
- Behördliche Abstimmung — Auf Basis der Erfassung wird der weitere Ablauf mit der Naturschutzbehörde abgestimmt.
Ersatzquartiere: Was ist nötig und wer kümmert sich darum?
Wenn ein Quartier nicht erhalten werden kann, sind Ersatzquartiere Pflicht. Das können Fledermauskästen, eingebaute Quartierziegel oder spezielle Fassadenelemente sein. Art, Anzahl und Positionierung richten sich nach der Kolonie und werden mit der Behörde abgestimmt.
Nach dem Einbau folgt eine Annahmekontrolle, um den Erfolg der Maßnahme zu dokumentieren. Ich übernehme Konzeption, Abstimmung und Kontrolle aus einer Hand.
Fledermäuse am Gebäude und geplante Arbeiten? Frühzeitig klären spart Zeit und Ärger.